Geldauflagen

Laut deutschem Strafrecht können Richter und Staatsanwälte ein Verfahren einstellen beziehungsweise eine Strafe aussetzten und den Betroffenen stattdessen zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme an eine gemeinnützige Organisation verpflichten. 

Für PROVIEH leisten Bußgelder und Geldauflagen von Strafgerichten eine wichtige finanzielle Unterstützung. Durch diese Zuwendungen können wir uns für Verbesserungen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung einsetzen und uns gegen die industrielle, tierquälerische Massentierhaltung stark machen. Verbraucheraufklärung, Stellungnahmen für Bund, Länder und für die Gerichte, fachliche Initiativen in der Lebensmittelwirtschaft sowie ein fairer und stets sachlicher Dialog mit den Landwirten zeichnen unsere Vereinsarbeit aus.

Sie als Richterin oder Richter, als Staatsanwältin oder Staatsanwalt haben die Möglichkeit, uns dabei mit der Zuweisung einer Geldauflage zu unterstützen. Gerne senden wir Ihnen Geldauflagen-Überweisungsträger und Aufkleber mit dem Geldauflagen-Konto oder Informationen über die Arbeit von PROVIEH zu. Senden Sie einfach eine E-Mail an: info@provieh.de

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.


Ihre Ansprechpartnerin:

Cornelia Christiansen

Telefon: 0431.24828-15

Email: christiansen@provieh.de

Wir füllen Artikel 20a Grundgesetz mit Leben. Helfen Sie uns dabei.

Es soll den „Nutz“tieren gut gehen. Diesen Wunsch teilen vier von fünf Bundesbürgern. Jedoch mehr als 90 Prozent aller tierischen Produkte stammen aus der industriellen Intensivtierhaltung. Tierleid, Umweltschäden und gesundheitliche Risiken für den Menschen sind die Folge.

Der Verein PROVIEH setzt sich seit über 40 Jahren erfolgreich für Verbesserungen in der „Nutz“tierhaltung ein. Nutztierschutz ist ein Gebot der Humanität. Jede Geldzuwendung verstärkt unseren Einsatz. Zum Wohl von Mensch, Tier und Natur. 

Mit Ihrer Bußgeldzuweisung helfen Sie, einen Beitrag zum Tier- und Verbraucherschutz zu leisten. 

Transparente Geldauflagenverwaltung

PROVIEH ist bundesweit bei allen Oberlandesgerichten im Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen verzeichnet und erhält regelmäßig Zuweisungen.

PROVIEH verpflichtet sich, die zuständige Behörde über den Eingang oder Nichteingang zugewiesener Geldauflage zeitnah zu informieren. Alle zuweisenden Stellen werden am Jahresende über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.

PROVIEH besitzt eine schnelle und transparente Kontoabwicklung, die den Datenschutzbestimmungen entspricht. Für die Überweisung der Geldauflage haben wir separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar.“

PROVIEH e.V. gehört seit 1999 dem Deutschen Spendenrat an und hat sich damit unter anderem zur jährlichen Dokumentation und Rechenschaftslegung seiner Aktivitäten gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet. 2019 wurde PROVIEH im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Spendenrats mit dem Spendenzertifikat ausgezeichnet. Mit dem Spendenzertifikat wird den ausgezeichneten Organisationen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer eine zweckgerichtete, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung der Spenden- und Fördergelder sowie die Einhaltung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. bescheinigt.

Unsere Jahresberichte geben einen Einblick in die Entwicklung der Organisation, in die Verwendung der anvertrauten Mittel sowie in die wichtigsten fachlichen Projekte und Aktivitäten des jeweiligen Haushaltsjahres. Alle Berichte ab dem Jahr 2004 stehen  in elektronischer Form zum Herunterladen zur Verfügung. Die Jahresberichte können Sie auch in gedruckter Fassung über unsere Geschäftsstelle erhalten.

Bankverbindung 

Kieler Volksbank e.G.
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