Lasst die Sau raus!

PROVIEH kämpft für den Ausstieg aus dem Kastenstand

Fast die Hälfte des Jahres verbringen Sauen in Deutschland in der Regel fixiert in Kastenständen. Kastenstände sind etwa körpergroße Metallkäfige, in dem die Muttersauen einen Großteil ihres Lebens verbringen müssen. Sie können nur bewegungslos stehen oder liegen und sich nicht einmal umdrehen. Natürliche Verhaltensweisen wie Nestbau können sie nicht ausleben. Verhaltensstörungen wie das Leerkauen oder Stangenbeißen sind die Folge. Kastenstände sind tierschutzwidrig, denn sie schränken die arteigene Bewegung von Sauen stark ein und führen zu unnötigem Leid, Schmerzen und Schäden. Daher verstößt jegliche Fixierung von Sauen in Kastenstand und „Ferkelschutzkorb“ gegen das Tierschutzgesetz. Darüber hinaus sind diese häufig viel zu eng, so dass die Tiere ihre Gliedmaßen nicht zu den Seiten ausstrecken können, obwohl dies eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Lasst die Sau raus!

Lasst die Sau raus! Infoposter

Etwa 1,4 Millionen Sauen leben in deutschen Ställen. Diese werfen jährlich 44 Millionen Ferkel für die Fleischproduktion.

Eine Sau ist 3 Monate, 3 Wochen und 3 Tage trächtig. Nach dem Absetzen werden die Ferkel in der konventionellen Haltung nur 3 bis 4 Wochen gesäugt. Innerhalb dieses Zyklus werden die Sauen bis zu 10 Wochen in Kastenstand und „Ferkelschutzkorb“ fixiert. Bereits wenige Tage nach dem Absetzen der Ferkel kommt die Sau zur Besamung. Somit verbringen die intelligenten und sensiblen Tiere fast die Hälfte ihres Lebens in Käfigen ohne jegliche Bewegungsfreiheit.

Diesen Kreislauf durchleben die Sauen im Durchschnitt 7-Mal innerhalb von 2,5 Jahren. Danach sind ihre Körper bereits zu erschöpft, um diese Hochleistung zu vollbringen. Das macht sich bemerkbar durch Krankheiten der Sauen, eine geringere Fruchtbarkeit oder vermehrt totgeborene Ferkel. Sobald die Sau nicht mehr „funktioniert“ wird sie geschlachtet.

Lichtblick am Horizont: Durch die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2021 wird die zulässige Haltungsdauer im Kastenstand nicht ganz verboten, aber von 35 auf fünf Tage Maximaldauer reduziert. Leider wird den Betrieben eine sehr lange Übergangsfrist bis Anfang 2036 eingeräumt.

Was bisher geschah:

Seit Jahren kämpft PROVIEH Seite an Seite mit anderen Tierschutzorganisationen für einen echten Ausstieg aus dem Kastenstand. Sauen sollen sich frei bewegen und Nestbau betreiben dürfen, anstatt fast die Hälfte ihres Lebens eingezwängt in engen Metallkäfigen zu verbringen. 2020 erzielten wir endlich einen großen Erfolg, dadurch dass durch die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ab spätestens 2036 Sauen nur noch 5 Tage rund um die Geburt fixiert werden dürfen. Mehr dazu, auch zu den Wermutstropfen, die uns dranbleiben lassen, untenstehend. 

Kampagne 2019-2020: Lasst die Sau raus! (#LasstDieSauRaus)

Ziel der Kampagne: Bewegungsfreiheit für Muttersauen – tierschutzwidrige Haltung von Sauen in Kastenstand und „Ferkelschutzkorb“ beenden.

(Scrollen Sie bis nach ganz nach unten, wenn Sie alle Ereignisse in chronologischer Reihenfolge lesen möchten.)

17. Oktober 2020: „Lasst die Sau raus!“ Erfolgreicher Aktionstag gegen Kastenstände

Am 17. Oktober 2020 fand in vielen deutschen Städten ein Aktionstag gegen Kastenstände statt, an dem neben zahlreichen anderen Tierschutzorganisationen auch PROVIEH teilnahm. Die PROVIEH-Regionalgruppen in München und Berlin organisierten eigene Veranstaltungen, unsere Regionalgruppe in Nürnberg beteiligte sich an der Aktion der Deutschen Tier-Lobby, welche den bundesweiten Aktionstag initiiert hatte. Die Aktionen waren trotz Corona-Einschränkungen ein voller Erfolg mit vielen interessierten Besuchern. Insgesamt erhielt der Aktionstag deutschlandweit eine große mediale Resonanz. Mehr…

Aktionstag München
© Foto: Bernd Wackerbauer

Kastenstandentscheidung im Bundesrat vom 03.07.2020

Am Freitag, dem 03.07.2020, hat der Bundesrat nach monatelangem Tauziehen mehrheitlich für einen Kompromiss zur Zukunft der Sauenhaltung in Deutschland abgestimmt, der vor allem zwischen den grün-regierten und den schwarz-regierten Bundesländern ausgehandelt wurde. Der große Druck der Tierschutzorganisationen hat dafür gesorgt, dass die Grünen den tierschutz- und rechtswidrigen Vorschlag von Ministerin Klöckner verhindern konnten und immerhin den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung im Deckbereich ausgehandelt haben, jedoch mit einer viel zu langen Übergangsfrist. Der Abferkelbereich wurde faktisch kaum angefasst, hier muss dringend nachgebessert werden.

Die folgende Übersicht beschreibt die wichtigsten Punkte des Kompromisses und inwieweit Verbesserungen für die Sauen erreicht wurden.

Deckbereich

1) Bisherige Situation

Sauen stehen im Deckbereich zurzeit etwa fünf Wochen pro Produktionszyklus fixiert im Kastenstand (im Jahr sind das circa 13 Wochen).

Hier wurde 2015/2016 durch das Magdeburger Urteil die standardmäßige Kastenstandbreite von 65-70 cm als rechtswidrig eingestuft. Denn in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist festgeschrieben, dass die Tiere in Seitenlage ungehindert ihre Gliedmaße ausstrecken können müssen. Das Magdeburger Urteil bedeutete jedoch nicht, dass der Kastenstand ganz abgeschafft werden sollte. Lediglich die Breite der Kastenstände wurde als rechtswidrig befunden. Geändert hat sich seit dem Magdeburger Urteil jedoch nichts – die Tiere werden weiterhin in zu engen Kastenständen gehalten.

2) Vorschlag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Im Änderungsvorschlag von Ministerin Klöckner sollte nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren (in Ausnahmen 17 Jahren) die Dauer der Fixierzeiten im Kastenstand auf acht Tage verkürzt werden. Die zu engen Kastenstände sollten durch die Streichung der Formulierung, dass die Sauen die Beine in Seitenlage ausstrecken können müssen, legalisiert werden. Ein Skandal! Mit Mindestbreiten je nach Sauengewicht von 65-85 cm wäre damit die bisherige Praxis festgeschrieben worden. Ausnahmen für kleine Bestände (unter zehn Sauen) sollten eingeräumt werden.

3) Ausgehandelter Kompromiss, der nun vom Bundesrat abgestimmt wurde

Nach einer Übergangsfrist von acht Jahren werden die Kastenstände im Deckbereich nicht mehr erlaubt sein. Stattdessen sind die Sauen in der Gruppe zu halten. Hier sind fünf Quadratmeter Platz pro Sau sowie eine Strukturierung der Bucht vorgeschrieben. Eine Fixierung ist dann ausschließlich zur Besamung über einen kurzen Zeitraum zulässig. Nach drei Jahren müssen Umbaukonzepte vorgelegt werden und nach fünf Jahren Bauanträge gestellt werden. Andernfalls wird der Betrieb geschlossen. Dies verhindert, dass kurz vor Ablauf der Frist von acht Jahren wieder Fristverlängerungen eingefordert werden. Das ist ein positiver Schritt, weg von der Käfighaltung.

Allerdings sind die Übergangsfristen zu lange und es gibt weiterhin Ausnahmen für Betriebe mit unter zehn Sauen, die sich jeglicher tierschutzfachlichen Begründung entziehen.

Abferkelbereich

1) Bisherige Situation

Im Abferkelbereich werden die Sauen insgesamt fünf Wochen im Kastenstand gehalten. Etwa eine Woche vor dem errechneten Geburtstermin bis zum Zeitpunkt des Absetzens der Ferkel sind die Sauen so fixiert.

2) Vorschlag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Nach 15 Jahren (in Härtefällen nach 17 Jahren) sollten die Sauen fünf Tage im Zeitraum um die Geburt fixiert werden dürfen. Anschließend sollte der Metallkorb geöffnet werden müssen. Man spricht bei dieser Haltungsform von einer sogenannten Bewegungsbucht. Die Mindestgröße von 6,5 Quadratmetern für diese Bucht sollte vorgeschrieben werden.

3) Ausgehandelter Kompromiss, dem nun vom Bundesrat zugestimmt wurde

Nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren (in Härtefällen nach 17 Jahren) dürfen die Sauen nur noch maximal fünf Tage fixiert werden. Die restliche Säugezeit dürfen sich die Sauen in einer vergrößerten Bewegungsbucht frei bewegen. Hierzu müssen sowohl Umbaukonzept als auch Stallbauantrag nach 12 Jahren vorliegen. Außerdem wird die Vorlage von organischem Beschäftigungsmaterial Pflicht.

Die Änderungen im Abferkelbereich stellen zwar eine Verbesserung des Status Quo dar, da nach Ablauf der Übergangsfristen, Sauen nur noch 5 statt 35 Tage pro Zyklus fixiert werden dürfen. Dies ist jedoch aus Tierschutzsicht noch völlig ungenügend (siehe unten).

FAZIT: Erster Schritt in die richtige Richtung mit zu langer Übergangsfrist

Es wird deutlich sichtbar, dass die monatelangen Anstrengungen von PROVIEH und vielen weiteren Tierschutzorganisationen gemeinsam dazu geführt haben, dass die grünregierten Länder einen echten Ausstieg aus dem Kastenstand im Deckbereich ausgehandelt haben. Dies stellt eine drastische Verbesserung im Vergleich zum Entwurf des BMEL dar. Damit wurde ein Umbau der Ställe ganz ohne Kastenstände im Deckbereich erreicht, womit das traurige Gezerre um Zentimeterbreiten von Kastenständen ein Ende hat. Besonders wichtig war es uns, dass keine Fördergelder in größere Kastenstände gesteckt werden, die dann für 20 Jahre baurechtlich zementiert sind. Das wurde immerhin erreicht.

Das größte Problem des Kompromisses stellt der Kastenstand im Abferkelbereich dar. Hier gibt es bislang keinen echten Ausstiegsplan aus dem sogenannten „Ferkelschutzkorb“ und auch die Verkürzung der Fixierdauer von Muttersauen in diesem Käfig auf fünf Tage um den Geburtszeitraum soll erst nach 15 Jahren verpflichtend sein. Dies bedeutet, dass Sauen für die nächsten 15 Jahre weiter bis zu fünf Wochen im Abferkelbereich fixiert werden dürfen! Das darf nicht sein! Kastenstand in Deck- und Abferkelbereich müssen zusammen gedacht werden und gehören gleichermaßen abgeschafft. Die Sauen während der Geburt und in den Tagen davor und danach zu fixieren, unterbindet jegliche Grundbedürfnisse der Sauen. Sie können weder ihrem Nestbautrieb nachkommen, noch können sie sich während der Geburt angemessen bewegen. Auch die Mutter-Kind-Interaktion in den ersten Tagen ist stark eingeschränkt und kann in der Folge für die restliche Säugezeit gestört sein. Jegliche Fixierung von Sauen ist und bleibt tierschutz- und rechtswidrig!

Es gibt noch viel zu tun – Wir bleiben dran!

Der Abferkelbereich kommt nun aller Aussicht nach auf die Tagesordnung der nächsten Agrarministerkonferenz. Ein weiterer Hoffnungsschimmer bietet die Normenkontrollklage des Landes Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht – der Antrag richtet sich gegen die Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV), die es zulassen, dass die Grundbedürfnisse der Tiere so eingeschränkt werden, dass dies mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist. Spätestens nach dem Urteil muss deutlich werden: Jegliche Fixierung von Sauen ist verfassungswidrig.

Wir werden solange weiterkämpfen, bis auch im Abferkelbereich der Kastenstand der Vergangenheit angehört und weitergehende Verbesserungen wie mehr Platz, Licht, Luft und Stroh immer und überall verpflichtend sind. Hierbei freuen wir uns über Ihre Unterstützung!

Jasmin Zöllmer

Überblick einiger erreichter Veränderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung:

Überblick einiger erreichter Veränderungen
Kastenstandentscheidung im Bundesrat vom 03.07.2020

03. Juli 2020: Ausstieg aus der Käfighaltung von Sauen eingeläutet

Nach monatelangem Tauziehen hat der Bundesrat am 03.07.2020 für einen Ausstieg aus dem Kastenstand im Deckbereich gestimmt. PROVIEH wertet dies als wichtigen Zwischenschritt, sieht aber noch starken Verbesserungsbedarf in einigen Punkten. 

Unsere Pressemitteilung vom 03.07.2020 finden Sie hier.

Seite an Seite mit vielen weiteren Tierschutzorganisationen Deutschlands hat PROVIEH über Monate für den Ausstieg aus dem Kastenstand gekämpft. Auch vor der Bundesratsentscheidung am 03.07. waren wir wieder mit den anderen Tierschützern zum Protestieren vor Ort. Danke an alle, die uns dabei unterstützt haben!

"Lasst die Sau raus"-Protest in Berlin
Demo vor der Bundesratsentscheidung zum Kastenstand

23. Juni 2020: Offener Brief an SPD-Spitze

Offener Brief an die Parteivorsitzenden der SPD
Offener Brief an SPD-Spitze

In einem offenen Brief an die SPD-Spitze und die Fraktionsvorsitzenden der SPD-geführten Bundesländer haben wir erneut auf die Missstände in der Sauenhaltung aufmerksam gemacht. Wir appellieren –  im Namen der Bürgerinnen und Bürger, die sich laut einer repräsentativen Umfrage höhere Tierschutzstandards und eine Abschaffung des Kastenstands ausdrücklich wünschen – an die SPD, ihre Gestaltungsmöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zu nutzen und für eine tierschutzgerechte und verfassungskonforme Haltung von Sauen einzutreten.

Anliegend zu diesem Brief versandten wir unser Konzept für den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung in Deutschland.


22. Juni 2020: Ausstieg aus dem Kastenstand – Zwölf Tierschutzorganisationen legen Konzept für Ende der Käfighaltung von Sauen vor

Pressemitteilung vom 22.06.2020 (Auszug) 
Gemeinsam mit elf weiteren Tierschutzorganisationen hat PROVIEH einen Vorschlag erarbeitet, wie Kastenstände für Sauen in Deutschland innerhalb weniger Jahre komplett abgeschafft werden können. Unter dem Titel »Sauenhaltung in Deutschland – Handlungsmöglichkeiten aus Sicht des Tierschutzes« zeigen die die Organisationen Schritte für einen sofortigen Umbau des Systems Kastenstand auf, hin zu einer für die Sauen weniger leidvollen Gruppenhaltung. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Das Papier haben gemeinsam erarbeitet:

Sauenhaltung in Deutschland
Handlungsmöglichkeiten aus Sicht des Tierschutzes
  • Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz e. V., 
  • Bund gegen den Missbrauch der Tiere e. V.,
  • Compassion in World Farming, Deutsche juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., 
  • Deutscher Naturschutzring, 
  • Deutscher Tierschutzbund, 
  • mensch fair tier, 
  • Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., 
  • PROVIEH e. V., 
  • Tierschutzverein für Berlin e. V., 
  • VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz

Kastenstand – erneute Verschiebung im Bundesrat

Pressemitteilung, 05.06.2020: Der Bundesrat sollte heute über die Zukunft von Millionen Muttersauen in Deutschland entscheiden. Hierzu lag ein Kompromissvorschlag vor. Kurz vor der Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt jedoch abgesetzt und damit erneut verschoben. Dies lässt auf weitere Verbesserungen für die Sauen hoffen. PROVIEH fordert einen echten Ausstiegs- und Finanzierungsplan aus der tierschutzwidrigen Kastenstandhaltung.

Berlin. Zum zweiten Mal wurde die Abstimmung zum Kastenstand kurzfristig von der Tagesordnung im Bundesrat genommen. Es wird nun noch einmal nachverhandelt, bevor das Plenum noch vor der Sommerpause abstimmen wird. Dass der Punkt nun erneut kurzfristig von der Tagesordnung genommen wurde, hängt stark mit dem Druck zusammen, den PROVIEH und andere Tierschutzorganisationen in den letzten Monaten auf den Bundesrat und die Grünen ausgeübt haben.

Dazu Jasmin Zöllmer, politische Leitung bei der Tierschutzorganisation PROVIEH: „Der Kompromissvorschlag, der zwischen Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ausgehandelt wurde, hätte zwar die Fixierzeiten in Kastenstand und Ferkelschutzkorb stark verkürzt – allerdings erst nach 8 Jahren Übergangsfrist. Zwar konnte der ursprüngliche verfassungswidrige Entwurf von Ministerin Klöckner verhindert werden – und wurde nicht einfach durchgewunken wie in früheren Zeiten. Jedoch fehlt in dem Kompromissvorschlag ein echtes Ausstiegsscenario aus dem Kastenstand.
Nun muss dringend im Sinne der Sauen nachverhandelt werden. Der Kastenstand ist unnötig. Das zeigen andere EU-Länder schon lange. Sogar im “Ferkelerzeuger-Land” Dänemark ist eine Fixierung im Kastenstand nur noch im Einzelfall erlaubt. Der Bundesrat muss diese Haltungsform endlich beenden und einen echten Ausstiegsplan vorlegen. Die Sau muss raus aus dem Käfig!“

Protest von PROVIEH vor dem Bundeskanzleramt ©PROVIEH

5. Juni 2020: Demonstration für vor dem Bundesrat

Am 05. Juni 2020 war PROVIEH mit weiteren Demonstrierenden in Berlin vor dem Bundesrat vor Ort, wo über die Zukunft der Sauenhaltung in Deutschland abgestimmt werden sollte. Zusammen mit vielen anderen Tierschutzorganisationen protestierten wir, um die zuständigen Politiker*innen aufzufordern, sich für einen Ausstieg aus der tierschutzwidrigen Kastenstandhaltung stark zu machen. Sauenleid im Kastenstand jetzt beenden! Kastenstände abschaffen! #LasstDieSauRaus

4. Juni 2020: Unterschriften-Übergabe an Habeck

Unterschriften-Übergabe am 4. Juni 2020
©Animal-Equalitiy/Ben Mangelsdorf

Am 04. Juni konnten spontan 274.000 Unterschriften gegen Kastenstände an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Chef Robert Habeck überreicht werden. Am nächsten Tag soll der Bundesrat über das Schicksal von zwei Millionen Schweinen in Deutschland entscheiden, sollte der Termin nicht erneut verschoben werden. (Foto: Animal Equality/ Ben-Mangelsdorf)

Postkarten für die Ministerpräsident*innen und alle weiteren Mitglieder des Bundesrats

Mit der PROVIEH-Postkartenaktion “Lasst die Sau raus!” fordern wir die zuständigen Politiker*innen erneut auf, sich für einen Ausstieg aus der tierschutzwidrigen Kastenstandhaltung stark zu machen. PROVIEH verschickt in Zusammenarbeit mit den Regionalgruppen Postkarten an alle Ministerpräsident*innen der Bundesländer sowie die weiteren Mitglieder des Bundesrats, um sie daran zu erinnern, wie wichtig es ist, jetzt für eine bessere Zukunft der Sauen in Deutschland abzustimmen.

Wir freuen uns, wenn Sie die Aktion unterstützen und ebenfalls eine Protestpostkarte an Ihre Ministerpräsident*innen verschicken. Sie dürfen sich den Text selbstverständlich gerne “borgen”:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident _______,


demnächst entscheiden Sie im Bundesrat über die Zukunft der Sauenhaltung.
Als Ministerpräsident tragen Sie hier eine besondere Verantwortung. Die meisten Sauen in Deutschland werden für fast die Hälfte ihres Lebens in sogenannten Kastenständen fixiert. In diesen Metallkäfigen können sich die intelligenten Wesen nicht einmal umdrehen. Jegliche Ausübung natürlicher Verhaltensweisen ist nicht möglich. Psychische und körperliche Schäden sowie Verhaltensstörungen wie Leerkauen und Stangenbeißen sind die Folge. Daher sind Kastenstände tierschutzwidrig und nicht mit dem Tierschutzgesetz
vereinbar. Deshalb fordern wir Sie heute auf: Geben Sie den Tieren Ihre Stimme. Nutzen Sie Ihr Mandat im Bundesrat, um sich für die Bewegungsfreiheit der Muttersauen und für den Ausstieg aus der tierschutzwidrigen Kastenstandhaltung einzusetzen!

Lassen Sie die Sau raus! Ihre Wählerinnen und Wähler werden es Ihnen danken.
Herzlichen Dank,

__________

Bund-Länder-Sitzung zum Kastenstand am 7. Mai

Die Zukunft der Sauenhaltung in Deutschland ist weiterhin unklar. Eine Entscheidung zur Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen wird es wohl nicht so bald geben, denn das Thema kommt voraussichtlich am 15. Mai 2020 wieder nicht auf die Tagesordnung.

Eigentlich hätte der Bundesrat längst über die geplante Neureglung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung abstimmen sollen. Doch die Verhandlungen stocken. Bund und Länder sind sich in vielen Punkten uneins. Die wichtigsten Streitpunkte sind die zukünftige Fixierdauer der Sauen, die geplante Übergangsfrist bis die neuen Regelungen gelten sollen, und ob die Sauen weiterhin in rechtswidrigen, da zu kleinen, Kastenständen gehalten werden dürfen. Vor allem die grün-regierten Bundesländer pochen auf bessere Bedingungen für die Sauen.

Am 7. Mai fanden erneut Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur geplanten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bezüglich der Sauenhaltung im Kastenstand statt. PROVIEH hat alle die Agrar- und Verbraucherschutzminister erneut aufgefordert im Sinne der Sauen zu verhandeln und endlich den Ausstieg aus dem Kastenstand einzufordern.

Argumente zum Ausstieg aus dem Kastenstand

Außerdem haben wir den Ministern eine Argumentationshilfe an die Hand gegeben, um die wichtigsten Argumente gegen den Ausstieg besser wiederlegen zu können. 

Die erforderliche Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird aller Voraussicht nach wieder nicht in der Bundesratssitzung am 15. Mai 2020 behandelt, sondern frühestens am 5. Juni 2020 Wir bleiben dran und halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden !

Online-Aktion gegen Kastenstände am 02.05.2020

Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich am 15.05. über die Zukunft von Millionen Sauen in Deutschland, die einen Großteil ihres Lebens in engen Metallkäfigen fristen. Kurz vor der letzten Sitzung im Bundesrat wurde der Tagesordnungspunkt zum Kastenstand erneut abgesetzt und verschoben. Wir wollen, dass dieses Mal endlich zugunsten der Muttersauen entschieden wird!

Deshalb forderten wir auf Initiative der Deutschen Tierschutzlobby (DTL) mit vielen Mitstreitenden in den sozialen Netzwerken​​​​: Sauenleid im Kastenstand jetzt beenden! Kastenstände abschaffen!

Und wir sind begeistert, wie viele Menschen beim Online-Aktionstag gegen Kastenstände mitgewirkt haben. Das PROVIEH-Team sagt herzlichen Dank für Ihren großartigen Einsatz! 

Tausende Protest-Botschaften mit dem Hashtag #LasstDieSauRaus auf Facebook, Instagram und Twitter haben dazu beigetragen, dass dieser Tag ein voller Erfolg war und unsere Forderungen deutlich sichtbar waren.​​​​ Mitgemacht haben tausende Tierschützer*innen, unter ihnen auch prominente Personen wie Kaya Yanar, Renate Künast, Mark Benneke oder der Radrennfahrer Simon Geschke.

Lieber Mitglieder des Bundesrats, bitte entscheiden Sie am 15.05.2020 für eine bessere Zukunft von Millionen Sauen in Deutschland, die einen Großteil ihres Lebens in engen Metallkäfigen fristen: Sauenleid im Kastenstand jetzt beenden! Kastenstände abschaffen! #LasstDieSauRaus

Viele weitere Foto-Beiträge finden Sie in unserem Facebook-Album zur Aktion.  #LasstDieSauRaus

März 2020: Der Kampf geht weiter

Am 3. März 2020 fand ein Treffen aller Staatsekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesländer im BMEL statt, um die strittigen Punkte zu diskutieren. Deshalb haben wir gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht einen Brief an alle die für das Sachgebiet Tierschutz und Landwirtschaft zuständigen Staatssekretärinnen und Staatsekretäre geschrieben und zu den Streitpunkten Stellung genommen. PROVIEH und die DJGT fordern den Einsatz der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Sinne des Tierschutzes. Tierschutz ist ein Rechtsgut von Verfassungsrang und erfordert eine umgehende Umsetzung.

Um den Druck zu erhöhen wendeten wir uns nochmals in einem weiteren Brief gemeinsam mit 18 weiteren Tierschutzorganisationen gegen eine weitere Verzögerung des Ausstiegs aus der Kastenstandhaltung.

Appell an Bundesrat: Tierschutz- und verfassungswidrige Sauenhaltung beenden!

Gemeinsame Pressemitteilung, 02.03.2020

Aufgrund der Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern bei der geplanten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung lädt das Bundeslandwirtschaftsministerium am 3. März die Länder zu „Nachverhandlungen“, um über die strittigen Punkte zur Zukunft des Kastenstandes zu verhandeln. Und das obwohl bereits eine Beschlussempfehlung des Bundesrats vorliegt, die so im Plenum abgestimmt werden könnte. PROVIEH und DJGT fordern die Bundesländer in einem gemeinsamen Brief auf, sich nicht auf „Hinterzimmerdeals“ einzulassen und den längst überfälligen Ausstieg aus dem Kastenstand einzuläuten. Mehr…

Februar 2020: Protestaktion vor dem Bundesrat und Petitionsübergabe

PROVIEH protestierte am 14.02.2020 gemeinsam mit mehreren Tierschutzorganisationen erneut vor dem Bundesrat gegen die geplante Legalisierung der tierschutzwidrigen Kastenstände. Zusammen mit Animal Equality, Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz, Deutscher Tierschutzbund, Bundesverband Tierschutz und Compassion in World Farming hat PROVIEH die gemeinsame Petition mit 155.114 Unterschriften an Dr. Dirk Behrendt, Mitglied des Bundesrates und Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung des Landes Berlin übergeben. 

Am 14.02.2020, sollte der Bundesrat über die Zukunft von Millionen Muttersauen in Deutschland entscheiden. Kurz vor der Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt jedoch abgesetzt und damit verschoben. Zu viele Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern herrschen vor. Der Agrarausschuss und insbesondere die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung forderten einige Verbesserungen für die Tiere. Die wichtigsten Streitpunkte im Überblick finden Sie in unserer Pressemitteilung “Bundesrat verschiebt Entscheidung – Zukunft des Kastenstands unklar”.

© Animal Equality/ Ben Mangelsdorf

Tier- und Umweltschutzverbände appellieren an Agrarausschuss

Gemeinsame Pressemitteilung, 23. Januar 2020: Tier- und Umweltschutzverbände appellieren an Agrarausschuss: „Setzen Sie sich gegen rechtswidrigen Verordnungsentwurf ein!“ Rechtliche Vorgaben zur Haltung von Muttersauen seit 28 Jahren ignoriert. Agrarausschuss des Bundesrates berät über die Fortsetzung der rechtswidrigen Haltungsform des Kastenstandes in der Schweinehaltung. Mehr…


—> ERSTER TEILERFOLG IN 2019 <—

Einen ersten Erfolg konnten wir verbuchen. Denn durch unseren gemeinsamen Protest in Form von Briefen, Gesprächen und Demonstrationen haben die Bundesländer so viele Änderungen in den Verordnungsentwurf eingebracht, dass dieser in diesem Jahr neu behandelt werden muss. Der Plan der Bundeslandwirtschaftsministerin, die Verordnungsänderung noch vor Weihnachten ohne viel Wirbel vom Bundesrat durchwinken zu lassen, ging also nicht auf.

Gespräche mit den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder

Der Entwurf des BMEL wird im Bundesrat (also von den Bundesländern) abgestimmt. Daher führte PROVIEH neben den Briefen, Stellungnahmen und Protesten natürlich auch persönliche Gespräche mit den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder. Einige der grünen Agrarminister sicherten uns zu, für die Sauen zu kämpfen und dem Verordnungsentwurf so nicht zuzustimmen. Weitere Gespräche mit Verbündeten (zum Beispiel der Tierärzteschaft) und Politikern verstärkten den Druck.

Im Gespräch mit Maria Noichl (Europaabgeordnete
der SPD Fraktion)
und mit Dr. Uwe Tiedemann (Präsident
der Bundestierärztekammer)

Jasmin Zöllmer im Gespräch über die geplante Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und den Kastenstand mit Dirk Behrendt
(Verbraucherschutzsenator
in Berlin)

Dezember 2019: Protestaktion gegen den Kastenstand vor dem Bundeskanzleramt

Zeitgleich mit der geplanten Abstimmung über den Verordnungsentwurf des BMEL im Agrarausschuss im Bundesrat und im Zuge des von Bundeskanzlerin Merkel einberufenen Landwirtschaftsgipfels protestierte PROVIEH gemeinsam mit acht weiteren Tierschutzverbänden am 02. Dezember 2019 vor dem Bundeskanzleramt gegen die geplante Neuregelung der Sauenhaltung.

© Albert-Schweitzer-Stiftung

Kastenstand: BMEL versucht Rechtsbruch durch eine Verordnungsänderung zu legalisieren

02.12.2019: Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geplante Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hebelt das Kastenstandurteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus. Der Satzteil, dass Sauen ihre Gliedmaßen ausstrecken dürfen müssen, soll schlichtweg gestrichen werden. Bis zu 17 Jahre sollen die Sauen weiter in zu engen Kastenständen fixiert werden dürfen. Und auch danach wird der Kastenstand nicht gänzlich abgeschafft, sondern lediglich die Zeiten in Deckzentrum und Abferkelbucht verkürzt. Mehr…

November 2019: Gemeinsamer Offener Brief an Ministerin Julia Klöckner

In einem gemeinsamen offenen Brief protestierten wir mit über 20 Tier- und Umweltschutzverbänden gegen die geplante Neuregelung der Kastenstandhaltung. Gemeinsam forderten wir die Bundesministerin dazu auf, ihren Entwurf vollständig zu überarbeiten, denn er ist verfassungswidrig und verstößt gegen das Tierschutzrecht.

Juni 2019: Gemeinsame Stellungnahme des Bündnisses für Tierschutzpolitik

Zum Referentenentwurf des BMEL zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung haben wir gemeinsam mit unseren Bündnispartnern innerhalb des Bündnis für Tierschutzpolitik und mit dem deutschen Tierschutzbundeine Stellungnahme erarbeitet und an das Ministerium versendet. In dieser Stellungnahme lehnen wir den Referentenentwurf strikt ab. Die Änderungsvorschläge zur Kastenstandhaltung missachten nicht nur die höchstrichterliche Rechtsprechung, sie verstoßen vor allem gegen die Verfassung (Art. 20a und Art. 80 GG) und gegen das Tierschutzgesetz. Sie würden die ohnehin mit dem Tierschutzgesetz unvereinbare Haltung im Kastenstand dauerhaft fortsetzen. Aus Sicht der unterzeichnenden Tierschutzverbände ist der Gesetzgeber vielmehr aufgefordert, die Einhaltung geltenden Tierschutzrechtes bei der Haltung von Schweinen sicherzustellen und systematische Verstöße nicht weiter zu ignorieren. Eine routinemäßige Fixierung von Sauen ist sowohl im Deckzentrum als auch im Abferkelbereich grundsätzlich zu verbieten. Ein Verbot der tierschutzwidrigen Kastenstandhaltung von Sauen ist daher zwingend anzustreben, wie es bereits in anderen Ländern existiert.

2019: Landwirtschaftsministerium versucht Gerichtsurteil zu untergraben

Im Sommer 2019 wurde ein erster „Referentenentwurf“ der neuen Nutztierhaltungsverordnung vom BMEL veröffentlicht. Um das Magdeburger Urteil zu umgehen, wird vom BMEL nun versucht, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu ändern. Der neue Satz in der Verordnung lautet „Kastenstände müssen so beschaffen sein, dass das Schwein ungehindert aufstehen, sich in Seitenlage hinlegen und den Kopf ausstrecken kann“. Der Satzteil, dass Sauen ihre Gliedmaßen ausstrecken dürfen müssen, soll also einfach gestrichen werden, um so die zu engen Kastenstände zu legalisieren! Zwar dürfen die Sauen laut neuem Verordnungsentwurf nur noch wenige Tage statt mehrerer Wochen im Kastenstand eingesperrt bleiben. Dies gilt aber erst nach einer Übergangsfrist von 15 und im Härtefall sogar 17 Jahren. Damit wird nicht nur verhindert, dass Sauen ungestört in Seitenlage ruhen können, sondern auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, keine weitere Übergangsfrist mehr einzuräumen, einfach ignoriert.

2018: Die Politik lässt auf sich warten, Sauenhalter drohen mit Insolvenz 

Das Kieler Landwirtschaftsministerium befragt die Ferkelerzeuger im Bundesland zu den geplanten Reformen der Sauenhaltung. Die Ergebnisse zeigen, dass derzeit etwa 70 Prozent der Betriebe ihre Sauen bis zu 28 Tage nach der Belegung in Kastenständen halten. In 85 Prozent der Betriebe liegen die Kastenstandbreiten zwischen 65 und 70 Zentimeter, sind also zu klein. Im Abferkelbereich überwiegt mit fast 90 Prozent die klassische Haltung im sogenannten “Ferkelschutzkorb”. Durch die hohen Investitionskosten geben 56 Prozent der Betriebe an, bei einer Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und dem Ablauf der Übergangsfristen die Ferkelerzeugung einzustellen.  

Die neue Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nimmt sich dem Thema Kastenstand erst im Jahre 2019 an. In 2018 erscheint zu diesem Thema kein Gesetzesentwurf. Das Jahr ist stattdessen geprägt von der Debatte über die betäubungslose Ferkelkastration sowie vom geplanten staatlichen “Tierwohl”-Label, das diesen Namen bisher nicht verdient.  

2017: BMEL legt Eckpunktepapier zur Umsetzung des Gerichtsurteils vor

Im August 2017 legt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein sogenanntes “Eckpunktepapier” vor, dass auf die Arbeit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe basiert. Die Kastenstände sollen vergrößert werden. Das Eckpunktepapier sieht immerhin vor, dass die Fixierzeiten im Deck- und Abferkelbereich stark verkürzt werden. Ein enorm wichtiger Schritt für die Sauen in Deutschland. Allerdings mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren!

2016: Oberverwaltungsgericht bestätigt Magdeburger Urteil

Am 23.11.2016 hat das Bundesverwaltungsgericht das Kastenstandurteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt. Demnach muss die Kastenstandbreite künftig dem Stockmaß der Sau entsprechen. Und dies gilt nun für ganz Deutschland. Ein Durchbruch für den Tierschutz, auch wenn der Kastenstand egal welcher Breite weg gehört!

Weitere Infos zu dem Urteil finden Sie hier.

2015: Bahnbrechendes Urteil: die Kastenstände sind zu eng

Im Jahre 2015 sollte ein bahnbrechendes Urteil des Magdeburger Oberverwaltungsgerichtes die viel zu engen Kastenstände verbieten. Das sogenannte „Magdeburger Urteil“ vom 24. November 2015 schaffte Rechtssicherheit über die Auslegung von § 24 der Nutztierhaltungsverordnung. Dieser besagt, dass „Kastenstände so beschaffen sein müssen, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann“. So steht es in Deutschland eigentlich bereits seit 1988 in der Verordnung, aber es hielt sich niemand daran. Bisher standen in einigen Bundesländern wie in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern 65 Zentimeter Breite für Jungsauen und 70 Zentimeter für Altsauen als Richtwerte in den „Durchführungsbestimmungen“, die Ländersache sind. Obwohl diese Maße zu klein sind orientierten sich viele andere Bundesländer an diesen Richtwerten.

Das Gericht in Magdeburg präzisierte, dass es für ein in einem Kastenstand gehaltenes Schwein möglich sein muss, jederzeit eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen, bei der ihre Gliedmaßen auch an dem vom Körper entferntesten Punkt nicht an Hindernisse stoßen. Als Hindernis zählt das Gericht auch ein anderes Tier. Genaue Zentimetervorgaben über Länge und Breite machte es dagegen nicht, weil Sauen unterschiedlich groß sein können. Übergangsfristen für die Einhaltung der Vorgaben wurden nicht vorgesehen. Der Umbau der Kastenstände hätte also unverzüglich erfolgen müssen.


Beiträge

Artikel und Pressemitteilungen zur Kampagne: