Ferkelkastration – Echte Kerle statt Kastraten

PROVIEH kämpfte erfolgreich für den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration 

Jahrzehntelang war es übliche Praxis, männlichen Ferkeln bei vollem Bewusstsein und ohne Schmerzausschaltung die Hoden zu entfernen. PROVIEH forderte lange Zeit das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration. Wir setzen und für die Ebermast mit und ohne Immonokastration ein. Nach langen Ringen und Rückschlägen, ist die chirurgische Kastration auch für unter acht Tage alte Ferkel seit Januar 2021 nur noch unter Betäubung zulässig. Dies wurde durch eine Änderung gemäß § 21 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes rechtlich verankert.

Gesetzlich zulässig sind die chirurgische Kastration unter Narkose, die Jungebermast und die Jungebermast mit Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration). Wir setzen uns vor allem für die Ebermast mit und ohne Immonokastration ein.

Warum werden männliche Ferkel kastriert?

Es gibt verschiedene Ursachen und Stoffwechselkomponenten, die zu Geruchsauffälligkeiten führen können; die bekanntesten sind Skatol, ein Abbauproduktes des häufig eingesetzten Futtereiweißes Tryptophan, und das Sexualhormon Androstenon. Neben der Fütterung und den hygienischen Bedingungen im Stall, die auch bei Sauen und Kastraten zu Skatol- und Geruchsbelastungen führen können, kann auch das Geschlechtshormon Androstenon zu unangenehmer Geruchs- und oder Geschmacksauffälligkeit des Fleisches führen. Schweine werden im Alter von fünf bis sechs Monaten geschlechtsreif. Bei männlichen Schweinen (Jungebern) können dann insbesondere vermehrte Rangkämpfe und andere Stressbelastungen zu Geruchsauffälligkeiten im Fleisch führen („Ebergeruch“), der sonst nur typisch ist für lange Zeit sexuell aktive Zuchteber. Dieser Geruch wird beim Erhitzen des Fleisches in einem Schwall frei und wird von einigen Menschen als unangenehm empfunden. Deshalb werden männliche Ferkel kastriert.

Ist die betäubungslose Kastration erlaubt?

Laut Paragraph fünf des deutschen Tierschutzgesetzes darf an einem Wirbeltier ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht ohne Betäubung vorgenommen werden. Die betäubungslose Kastration von Ferkeln ist jedoch innerhalb der ersten sieben Lebenstage erlaubt. Das besagt eine Ausnahmeregelung der Richtlinie 2001/93 EG in der Europäischen Union sowie in Paragraph fünf Absatz drei des Tierschutzgesetzes. So war es jahrzehntelang übliche Praxis, männlichen Ferkeln bei vollem Bewusstsein und ohne Schmerzausschaltung die Hoden zu entfernen. PROVIEH fordert daher schon seit mehr als 12 Jahren das Ende der betäubungslosen Ferkelkastrtation und setzt sich bereits seit 2008 für die Mast von Ebern ein. 

Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration wurde dann 2013 im Tierschutzgesetz beschlossen. Mit der Ausnahmeregelung wurde eine Übergangszeit bis zum 31.12.2018 erlaubt. Am Ende dieser Frist bestand kein Zweifel: Im Jahr 2016 beteuerte die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken noch, der Ausstieg aus der betäubunglosen Kastration stehe für 2019 nicht in Frage und sei definitiv.  

Doch dann kam alles anders. Dem Einsatz der Agrarlobby und dem Politikversagen der großen Koalition ist es geschuldet, dass die Übergangsfrist verlängert wurde und bis zum Jahre 2021 zwanzig Millionen Ferkel weiterhin jedes Jahr ohne jegliche Betäubung in Deutschland kastriert werden dürfen. 

Und dass, obwohl PROVIEH zusammen mit der Schlachtbranche und dem Lebensmittelhandel bereits vor über zehn Jahren praxistaugliche Alternativen, wie die Ebermast oder die Immunokastration im Markt etablieren konnte. Unserem Engagement ist es zu verdanken, dass heute ein nicht unerheblicher Teil Eber gemästet werden. Ihnen bleibt die schmerzhafte Kastration komplett erspart. Unser Ziel ist es, dass die Branche gänzlich auf die Kastration männlicher Ferkel verzichtet. Denn auch unter Betäubung oder Narkose bleibt die Kastration ein unnötiger und schmerzhafter Eingriff am Tier. 

Wie werden Ferkel kastriert?

Der Schweinezüchter nimmt die Ferkel einzeln hoch, schneidet die Haut über den Hoden ein, drückt den Hoden heraus und durchtrennt den Samenleiter. Das ist für die Ferkel außerordentlich schmerzhaft, wie wissenschaftliche Studien zweifelsfrei belegen. Landwirte, die nach den Vorgaben des Prüfsystems „QS – Qualität und Sicherheit GmbH“ produzieren, müssen seit dem 1. April 2009 nach der Kastration ein Schmerzmittel verabreichen. Das dämpft nur kurzzeitig den Wundschmerz nach dem operativen Eingriff und wirkt entzündungshemmend. Den eigentlichen Schmerz beim Entfernen der Hoden nimmt diese Behandlung den Ferkeln jedoch nicht.

Ein Ferkel bei der Kastration
Jahr für Jahr werden in Deutschland über 20 Millionen Ferkel kastriert, fast ausnahmslos ohne Betäubung und bei vollem Bewusstsein. © countrypixel/Adobe Stock

Die einzigen in Deutschland zugelassenen Kastrationsverfahren von männlichen Ferkeln sind: 

Die Immunokastration 

Aus Tierschutzsicht die Methode der Wahl, da sie den minimalsten Eingriff am Tier darstellt. Männliche Schweine bekommen im Abstand von mindestens vier Wochen zwei Injektionen. Die Hoden werden nicht chirurgisch entfernt. Stattdessen werden die durch sie produzierten Hormone temporär und reversibel unterdrückt, so dass das Fleisch genauso wie Fleisch von kastrierten Tieren verwendet werden kann. 

Die chirurgische Kastration unter Vollnarkose mit anschließender Gabe von Schmerzmittel 

Für die Kastration unter Vollnarkose gibt es zwei zugelassene Möglichkeiten:  

A) Die Injektionsnarkose mit Ketamin und Azaperon. Diese Art der Vollnarkose darf nur vom Tierarzt durchgeführt werden. Die Hoden der männlichen Ferkel werden chirurgisch entfernt. Zur Linderung des Kastrationsschmerzes werden nach dem Eingriff Schmerzmittel (sogenannte NSAR, die auch bei der Schmerzbehandlung von Menschen angewendet werden, zum Beispiel Ibuprofen, Diclofenac) eingesetzt. 

Die Nachschlafphase stellt hier das größte Problem dar. Die Ferkel können dabei unterkühlen und verpassen eine „Mahlzeit“. Schwache Ferkel leiden hierbei besonders und es kommt nicht selten zu Todesfällen. 

B) Die Inhalationsnarkose mit Isofluran. Diese darf seit Januar 2020 von Landwirten mit bestandener Sachkundeprüfung ausgeführt werden. Sie weist erhebliche Schwachstellen auf, denn die Betäubungswirkung ist stark abhängig vom richtigen Sitz der Atemmaske und dem Gewicht der Ferkel. Bei den über drei Kilogramm schweren Tieren sind nur noch 71,5 Prozent wirklich betäubt. Mehrere Studien zeigen, dass bei Ferkeln im Alter von sieben Tagen nur noch 61 Prozent und mit acht Tagen nur noch 55 Prozent ausreichend betäubt sind. Auch hier ist die Gabe von NSAR zwingend notwendig. 

Die Lokalanästhesie, besser bekannt als örtliche Betäubung, mit dem Wirkstoff Procain, ist weder in Deutschland zur Kastration von Ferkeln zugelassen, noch erfüllt die den Anspruch der Schmerzausschaltung. Daher ist sie aus Sicht des Tierschutzes abzulehnen. 

Für PROVIEH steht die Unversehrtheit der Tiere im Vordergrund. Deshalb halten wir an der Ebermast- mit und ohne Immunokastration fest. Es besteht immer noch großer Bedarf an Überzeugungs- und Aufklärungsarbeit, dem wir uns gerne stellen. Denn nur durch intensive Facharbeit können wir in den letzten Monaten vor dem gesetzlichen Verbot zur betäubungslosen Kastration den Weg für Methoden ebnen, die nicht nur für Tierhalter, sondern besonders für die Tiere am besten sind. 

Ein Eber wühlt im Schlamm
© Pixabay

Was bisher geschah:

(Scrollen Sie bis nach ganz nach unten, wenn Sie alle Ereignisse in chronologischer Reihenfolge lesen möchten.)

November 2020: Die betäubungslose Ferkelkastration – ein langer Albtraum geht endlich zu Ende

Bisher wurden in Deutschland jährlich etwa 20 Millionen Ferkel auf tierschutzwidrige Art und Weise kastriert. Unter sieben Tage alten Tieren wurden dabei ohne jede Betäubung oder auch nur schmerzstillende Mittel die Hoden abgeschnitten. Dabei heißt es in §5 des Tierschutzgesetzes: „An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden“ – um dann direkt im nächsten Absatz zu viele Ausnahmen aufzuzählen, insbesondere die Kastration von unter sieben Tage alten Ferkeln. Seit vielen Jahren kämpfen Tierschutzorganisationen gegen diese Ausnahmen. Nun endlich ist dieser Kampf zumindest für den Bereich der Ferkelkastration gewonnen: Ab dem 01.01.2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten, die bisherige Ausnahme von §5 entfällt. Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Tierschutz ist dann geschafft! Mehr…

Der Artikel erschien im PROVIEH Magazin 3/2020

August 2020: Brief an die Agrarminister der Länder: Ebermast mit und ohne Impfung weiter ermöglichen, erst recht im Ökolandbau! 

Impfung gegen Ebergeruch Brief Bild

Auf Grund der Fehlinterpretation der EU-Öko-Verordnung durch die EU-Kommission haben die Bundesländer unlängst in der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau beschlossen, die tierschonende Methode der Impfung im Ökolandbau nicht mehr anzuerkennen. Wir haben deshalb an alle Bundesländer einen Brief geschrieben, in dem wir diese Entscheidung kritisieren und dazu auffordern, dringend beide aus Sicht des Tierschutzes akzeptablen Varianten der Ebermast im Ökolandbau zu ermöglichen. Das Thema wird auch auf der Sonder-Agrarministerkonferenz am 27. August stehen. 

29.07.2020 EU-Kommission stellt sich gegen die Immunokastration bei Biobetrieben! 

Die Immunokastration ist eine der beiden Möglichkeiten, männliche Schweine aus Sicht des Tierschutzes am sinnvollsten zu halten. Doch genau diese Methode will die EU-Kommission jetzt bei Biobetrieben nicht mehr zulassen. Dies beruht auf einer Fehlinterpretation der EU-Öko-Verordnung. Denn das Mittel Improvac, welches zur Immunokastration gespritzt wird, ist kein Hormoneinsatz! Es hemmt lediglich temporär und reversible die Hormone die für den Gestank des Fleisches männlicher Tiere verantwortlich sind.  

Gemeinsame Pressemitteilung mit Naturland, Rewe und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz

Impfverbot für Öko-Betriebe würde Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration gefährden

Zum Ende dieses Jahres tritt der gesetzlich beschlossene Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration in Deutschland in Kraft. Kurz vor diesem Datum droht nun eine Entscheidung der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK), den gesamten Ausstieg zu gefährden. Mehr…

Impfung gegen Ebergeruch

Impfung gegen Ebergeruch – tierschutzfachlich der beste Weg

Unter Tierschützern und Tierärzten gilt die Impfung als die tiergerechteste Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration. Dies wird auch durch eine Studie des staatlichen Friedrich-Löffler-Instituts bestätigt.

2019 

25.02.2019: Pressemitteilung: Ferkelkastration unter Allgemeinanästhesie ist unnötige Amputation 

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) und PROVIEH e.V. lehnen den Referenten-Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch Landwirte bzw. sachkundige Personen ab. In der gemeinsamen Stellungnahme, die dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zuging, heißt es in der Eingangsbegründung: „Grundsätzlich handelt es sich bei der Kastration männlicher Saugferkel um eine vermeidbare Amputation. Die Unversehrtheit der männlichen Saugferkel sollte das oberste Ziel sein. Mit der Ebermast mit und ohne Immunokastration stehen praktikable und tierschutzgerechte Alternativen zur Verfügung.“ Weitere Kritikpunkte an der geplanten Verordnung sind erhebliche Defizite bei Anwender-Tier- und Umweltschutz. Darüber hinaus sollten eine chirurgische Kastration und die damit einhergehende Anästhesie ausschließlich dem Tierarzt vorbehalten sein. 
 
Professor Thomas Blaha, Vorstandsmitglied der TVT sagt hierzu: „Wir müssen uns gemeinsam dafür stark machen, dass möglichst viele ihre Stimme erheben und sagen, dass auf der Grundlage von politischem Opportunismus keine sich gegen die Tiere wendenden Entscheidungen getroffen werden dürfen. Auch steht mit der Ebermast mit Immunokastration eine wissenschaftlich belegte, für den Verbraucher sichere, nicht hormonelle und nicht chemische Methode zu Verfügung, den unerwünschten Ebergeruch zu unterbinden, ohne eine Amputation vornehmen zu müssen“. 
 
Im Sinne des § 5 des Tierschutzgesetzes muss spätestens ab dem 01.01.2021 eine wirksame Schmerzausschaltung bei der Kastration von männlichen Saugferkeln gegeben sein. Aus Tierschutz-Gründen ist bereits vor Ablauf dieser Frist baldmöglichst auf den Eingriff der Kastration komplett oder zumindest auf den betäubungslos durchgeführten Eingriff zu verzichten. 

Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V
Die TVT ist ein Zusammenschluss aus deutschlandweit mehr als 1.300 Tierärzten, die sich ehrenamtlich für den Schutz und die Sicherung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Tieren einsetzen. 

14. Dezember: Der Bundesrat findet keine Mehrheit gegen die Verlängerung der Übergangsfrist. Der Beschluss ist nun rechtskräftig. 

Ein letzter Hoffnungsschimmer nach der Bundestagsentscheidung bietet der Bundesrat. Er kann noch einmal Einspruch erheben und in der öffentlichen Sitzung am 14. Dezember 2018 ein Einspruchsgesetz gegen die Entscheidung des Bundestages erwirken. PROVIEH unterstützt abermals eine Demonstration vor dem Sitzungsgebäude des Bundesrates, an der die Landwirtschaftsminister der Länder vorbeikommen. PROVIEH spricht unter anderem mit dem Berliner Justizsenator Dirk Behrendt über die bevorstehende Abstimmung, welcher nochmals vor dem versammelten Bundesrat an die Vernunft der Abgeordneten appelliert.  

Dieser Empfehlung wird jedoch nicht gefolgt: Der Bundesrat findet keine Mehrheit gegen die Verlängerung der Übergangsfrist. Die Entscheidung für die Verlängerung der betäubungslosen Kastration bis 2021 wird damit am 14. Dezember 2018 rechtskräftig. 

Traueranzeige, Schwarzer Rahmen um das Foto eines Ferkels

29. November: Bundestag stimmt für eine Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre bis 2021. 

Die finale Abstimmung zur Verlängerung der Übergangsfrist der betäubungslosen Ferkelkastration findet schließlich am 29. November 2018 in einer namentlichen Abstimmung statt. Die Mehrheit von CDU/CSU/CSU, SPD und AFD stimmen für die Initiative der CDU/CSU. Die FDP enthält sich und die Parteien Bündnis 90/die Grünen und die Linke stimmen gegen eine Verlängerung. (Die detaillierten Wahlergebnisse können auf der Seite des Bundestages eingesehen werden.)  

Mit dieser Entscheidung des Deutschen Bundestages wird die Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei weitere Jahre ein rechtskräftiger Gesetzesbeschluss. 

27. November: Ferkelgipfel ohne Tierschutzvertreter. Bundesministerin Julia Klöckner ruft den „Ferkelgipfel“ mit Vertretern der Agrar- und Fleischindustrie ein.  

Am 27. November wird ein “Ferkelgipfel” einberufen. Bundesministerin Julia Klöckner lädt hierzu Vertreter der Agrar- und Fleischindustrie und des Handels ein. Vertreter aus dem Tier- oder Verbraucherschutz und die Presse sind von der Veranstaltung ausgeschlossen. 

PROVIEH zieht Konsequenzen aus dem Verhalten der Ministerin und geht neue Wege. PROVIEH führt intensive Gespräche mit Handel und Landwirtschaft. Nun bekennen sich 90 Prozent des Handels zur Ebermast mit und ohne Eberimpfung. 

PROVIEH unterstützt Landwirte bei der Akzeptanz und Umstellung von Kastration auf Ebermast mit und ohne Impfung bei Schlachtunternehmen und im Handel. 

26. November: Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. 

In einer öffentlichen Anhörung wird das Thema Ferkelkastration erneut im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft diskutiert. Einen Tag zuvor demonstrierten PROVIEH und andere Tierschutzvereine, sowie tierschutzinteressierte Bürgerinnen und Bürger gemeinsam gegen die betäubungslose Ferkelkastration. 

25. November: Demonstration: Gemeinsam gegen die betäubungslose Ferkelkastration 

Unter dem Motto „Gemeinsam gegen die betäubungslose Ferkelkastration“ demonstrierte PROVIEH am 25. November gemeinsam mit Berliner BürgerInnen, zahlreichen Tierschutzorganisationen und Parteien gegen die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, der die schmerzhafte Kastration ohne Betäubung für jährlich 20 Millionen Schweine verlängern soll. 

Die Demonstration wurde von Christin Jahn ins Leben gerufen, die von der geplanten Verlängerung entsetzt ist. Bei der Kundgebung vor dem Bundeslandwirtschaftsministerium zeigte sich die Sozialarbeiterin gerührt über die große Resonanz trotz der sehr knappen Vorbereitungszeit der Demonstration: “Ich freue mich über so viele Menschen, die für die Tiere aufstehen: Tierschutzvereine, Politiker, Parteien, Bürger und Aktivisten haben sich zusammengetan und sind gemeinsam auf die Straße gegangen um den Ferkeln ihre Stimme zu geben!” 

Renate Künast, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen, kritisierte die geplante Verlängerung der betäubungslosen Kastration scharf: “Der Gesetzentwurf der Großen Koalition wägt nicht ab zwischen dem Tierschutz und der Berufsfreiheit, er lässt den Tierschutz vollständig zurücktreten hinter wirtschaftlichen Interessen. Eine Pflicht zur Betäubung bei der Kastration schränkt weder die Eigentumsgarantie noch die Berufsfreiheit ein. Die Große Koalition ist der Freund aller Schlachtbetriebe und der Albtraum aller Tiere.” 

Der tierschutzpolitsche Sprecher der Berliner Linken Michael Efler ergänzte: „Schon irgendwie typisch, dass die einzige Veränderung, die die Große Koalition im Tierschutzgesetz vornimmt, das Tierleid um weitere zwei Jahre verlängert. Man fragt sich schon, was in den letzten fünf Jahren unternommen wurde, um die Schweinezüchter*innen bei dem Vorhaben zu unterstützen, die betäubungslose Ferkelkastration zu ersetzen.“ 

Auch Jasmin Zöllmer, Referentin für Agrarpolitik bei PROVIEH appellierte noch einmal an die Teilnehmer der Demonstration, die Abgeordneten im Bundestag aufzufordern, gegen die Fristverlängerung zu stimmen: “Gerade die SPD muss endlich Haltung zeigen, und ihren Ankündigungen zum Tierschutz auch Taten folgen lassen. Mit der Ebermast und der Immunokastration stehen zwei Alternativen zur Verfügung. Die geplante Verlängerung ist somit verfassungswidrig!” 

Ferkelgipfel hinter verschlossenen Türen: Während wir am Sonntag öffentlich demonstrierten, findet am heutigen Dienstag, dem 27.11.2018, ein Ferkelgipfel von Ministerin Julia Klöckner hinter verschlossenen Türen statt, zu dem erwählte Vertreter der Agrar- und Fleischindustrie sowie des Handels geladen sind, aber kein einziger Vertreter aus dem Tierschutz oder Verbraucherschutz. 

Fotos: © Patrick Albertini

5. November: Neun Verbände fordern von der SPD ein klares Nein zur Fristverlängerung bei der Ferkelkastration (Pressemitteilung) 

Berlin: Morgen entscheidet die SPD- Bundestagsfraktion über ihre parteiinterne Linie beim Thema betäubungslose Ferkelkastration. PROVIEH fordert in einem gemeinsamen offenen Brief mit acht weiteren Verbänden die SPD-Abgeordneten auf, das Leid der Ferkel fristgerecht zum Jahresende zu beenden. Obwohl es praktikable Alternativen gibt, möchte die große Koalition mit einer Fraktionsinitiative die betäubungslose Ferkelkastration um zwei weitere Jahre verlängern. 

Gemeinsamer offener Brief 
In dem Brief fordern die Tier-, Verbraucher-, und Umweltschutzverbände die SPD-Abgeordneten gemeinsam auf, Ende November im Bundestag mit einem klaren Nein gegen die geplante Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration zu stimmen.
Dazu Jasmin Zöllmer, Referentin für Agrarpolitik von PROVIEH: „Eine Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration wäre verfassungswidrig! Es sind genügend praxistaugliche Alternativen verfügbar. Wir appellieren an die Abgeordneten, eine klare Haltung einzunehmen und die gesellschaftliche Forderung nach einem Ende des Ferkelleids ernst zu nehmen.“ 
“Jetzt ist es an der SPD zu entscheiden, ob diese völlig ungerechtfertigte Tierquälerei weitergeht”, ergänzt Konstantinos Tsilimekis, Geschäftsleiter der Albert Schweitzer Stíftung. “Nicht erst die letzten Landtagswahlen zeigen, dass vielen Menschen der Tierschutz zunehmend wichtig ist. Der SPD wird es nicht helfen, sich dem Willen von Agralobby und CDU unterzuordnen.”  
Das Leid der 20 Millionen betäubungslos kastrierten Ferkel pro Jahr muss ein Ende haben – darüber sind sich die Unterzeichner des Briefes einig: Die Verbände Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Deutscher Naturschutzring, Deutscher Tierschutzbund, Greenpeace, PROVIEH, Verbraucherzentrale Bundesverband und VIER PFOTEN fordern ein fristgerechtes Ende der betäubungslosen Ferkelkastration bis zum 31. Dezember 2018, so wie es das Gesetz bislang vorsieht.  
Hintergrund 
Die betäubungslose Ferkelkastration ist ein schmerzvoller Eingriff in die Unversehrtheit der Tiere. Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration wurde bereits 2013 im Tierschutzgesetz beschlossen. Das offizielle Ende ist für den 31. Dezember 2018 vorgesehen. Der Versuch einzelner Bundesländer, diese Frist zu verlängern, ist bereits im Bundesrat gescheitert. Nun will die große Koalition die Verlängerung der Frist kurz vor dessen Ablauf doch noch über eine Fraktionsinitiative erreichen. 
Alternativen wie die Ebermast und die Immunokastration sind längst vorhanden und praxisreif. Der sogenannte „vierte Weg“ (Lokalanästhesie durch den Landwirt) ist aus Sicht der Verbände eine Verschlechterung für die Ferkel und daher keine Alternative. 
Presse-Event 
Um die Forderung zu unterstreichen, wird die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt morgen vor der SPD-Parteizentrale von 10:00 bis 12:00 Uhr mit einer riesigen Schweineattrappe auffahren. Als Vertreter der großen Koalition und der Agrarlobby verkleidet nehmen die Tierschützer dort eine symbolische Ferkelkastration vor. 

Nein zur Fristverlängerung

An die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion

Ihr klares Nein zur Fristverlängerung

Eine Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration wäre verfassungswidrig

10. Oktober: Ergebnis des Fachgespräches der Bundestagsfraktion Bündnis 90/die Grünen: „Die Fristverlängerung ist verfassungswidrig.“  

Nach der Ablehnung der Verlängerung im Bundesrat im September 2018 nimmt sich die CDU/CSU des Themas an: Sie kündigt eine sogenannte Fraktionsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes in puncto Fristverlängerung an – und der Koalitionspartner die zieht mit. Es wird vereinbart, dass nun der Bundestag über eine Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration abstimmen soll.  

Bei der einer Podiumsdiskussion im Rahmen der EURO TIER spricht sich PROVIEH erneut für die Ebermast mit und ohne Eberimpfung aus, da den Tieren hierbei die schmerzhafte Kastration erspart bleibt.   

Zum Welttierschutztag verurteilt PROVIEH gemeinsam mit anderen Tierschutzorganisationen die Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration und bezeichnet den Welttierschutztag als „schwarzen Tag für den Tierschutz“. 

Gemeinsame Pressemitteilung 

Pünktlich zum Welttierschutztag einigt sich die große Koalition auf eine Fortsetzung der qualvollen betäubungslosen Ferkelkastration 

Ab dem 31.12. 2018 ist die betäubungslose Ferkelkastration laut Tierschutzgesetz verboten. Mit einer 2013 definierten Übergangsfrist von fünf Jahren sollte der Ausstieg zum Ende des Jahres abgeschlossen sein. Doch nun wollen Union und SPD diese grausame Praxis bis 2021 verlängern. So sollen Millionen männlicher Ferkel für weitere zwei Jahre unbetäubt kastriert werden dürfen, obwohl der Bundesrat bereits in zwei Abstimmungen gegen eine Verlängerung der betäubunglosen Kastration gestimmt hatte. Es bleibt nur eine Hoffnung für die Ferkel:  Dass es innerhalb der eigenen Reihen von SPD und Union Abgeordnete gibt,  die sich der Initiative widersetzen und für die Tiere aufstehen – und somit die Fraktionsinitiative erfolglos bleibt. 

 In letzter Minute haben sich Bauernverband und andere Interessensvertreter für eine Fristverlängerung stark gemacht. Ihre Begründung, es gäbe keine praktikablen Lösungen, lassen wir nicht gelten, denn es gibt bereits Lösungen, bei denen männliche Ferkel keinen chirurgischen Eingriff ertragen müssen. „Bei der Ebermast mit und ohne Immunokastration bleiben die Tiere unversehrt. Daher ist dies die vom Bündnis für Tierschutzpolitik bevorzugte Alternative“ sagt Angela Dinter, Fachreferentin für Schweine bei PROVIEH e.V. 

Fünf Jahre lang wurde der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration weitgehend verdrängt. Besonders die Bauernverbandsspitze hat sich während der Ausstiegsphase selten mit Ruhm bekleckert, wenn es darum ging, eine Perspektive für Tierschutz und Schweinehalter zu schaffen. Statt sich mit allen Verantwortlichen in der Erzeugerkette an einen Tisch zu setzen und verbindliche Absprachen und Lösungswege zu erarbeiten, wurde gemauert und gejammert. „Nach fünf Jahren boykottieren sowohl einzelne Lebensmittelunternehmen als auch Schlachthofbetreiber tiergerechte Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration. Es wäre die Pflicht des Bauernverbandes gewesen, Rechts- und Planungssicherheit für ihre schweinehaltenden Betriebe zu generieren, stattdessen steuern sie nun weitere zwei Jahre auf Kosten der Tiere durchs Ungewisse“ so von PROVIEH e.V.  

Es folgen hitzige Debatten in internen und öffentlichen Fachgesprächen. Insbesondere das Fachgespräch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/die Grünen am 10. Oktober 2018 “Betäubungslose Ferkelkastration – Wie wir den Ausstieg schaffen” bringt weitreichende Erkenntnisse: “Das Vorhaben ist verfassungswidrig!”, so Rechtsexperte Prof. Dr. Jens Bülte in seinem Fazit. Seiner Einschätzung nach ist eine Verlängerung des Leides für die Ferkel nicht mit dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz zu vereinbaren. Eine Verlängerung der Übergangsfrist aus wirtschaftlichen Gründen entgegen dem Tierschutz ist somit verfassungswidrig. 

PROVIEH positioniert sich am 24.10.2018 öffentlich mit weiteren Tierschutzverbänden in einer Stellungnahme gegen die geplante Fristverlängerung und kritisiert in einem Interview des Deutschlandfunks die von Bauernverband und Schlachtbranche geforderten Kastrationsmethoden.  

In einer gemeinsamen Presseerklärung, die bei TopAgrar veröffentlich wurde, stimmen Naturland, REWE und PROVIEH für den Einsatz der Eberimpfung, da die Tiere bei dieser Methode unversehrt bleiben.  

PROVIEH plädiert in öffentlichen Zeitungsartikeln (Neue Osnabrücker Zeitung, Agrarzeitung) außerdem für den generellen Verzicht auf die chirurgische Kastration und stellt die Schlachtbranche an den Pranger, da hier die Akzeptanz für Kastrationsalternativen fehlt. 

Brief zur Fristverlängerung der Ferkelkastration

September: Fraktionsinitiative der CDU/CSU. Der Bundestag soll über eine Firstverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration abstimmen. 

Bayerns Initiative wird am 21. September 2018 im Bundesrat abgelehnt. Weitere Bundesländer wie Baden-Württemberg und Niedersachsen fordern in Anträgen Verlängerungen der gängigen Praxis, scheitern aber ebenfalls an der Entscheidung des Bundesrates. 

Der Bauernverband und andere Interessenvertreter machen sich trotz der rechtskräftigen Entscheidung des Bundesrates weiter für eine Fristverlängerung stark. Ihre Begründung: Es gäbe keine praktikablen Lösungen. 

PROVIEH und andere Organisationen zeigen immer wieder die praxistauglichen Alternativen auf und drängen in Gesprächen mit Politik und Handel darauf, dass Leid der Ferkel nicht weiter zu verlängern. Auch in einem Artikel der überregionalen Tageszeitung „taz“ spricht sich PROVIEH für die Ebermast mit und ohne Eberimpfung aus. 

22. August: Bayerns Minister Markus Söder versucht eine fünfjährige Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration zu erwirken.  

Als erstes Bundesland versucht Bayern unter Minister Markus Söder eine fünf-jährige Verlängerung der betäubungslosen Kastration zu erwirken. Hierzu bringt Söder am 22. August 2018 einen Antrag zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Bundesrat ein.  

PROVIEH versucht sofort gegenzusteuern: Wir appellierten an die Mitglieder des Bundesrats und baten sie in einem persönlichen Schreiben für ein fristgerechtes Ende dieser schmerzhaften und unnötigen Prozedur. 

In einer deutschlandweiten E-Mail-Aktion fordern PROVIEH-Mitglieder und Newsletter-Empfänger die Minister ihrer Bundesländer dazu auf gegen die Fristverlängerung zu agieren. Mit Erfolg! 

Auch das Bündnis für Tierschutzpolitik verurteilt den Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, die betäubungslose Ferkelkastration für weitere fünf Jahre zuzulassen. Die Argumente der bayerischen Staatsregierung rechtfertigen keinesfalls, dass seit 2013 beschlossene Ende dieser tierquälerischen Praxis noch länger hinauszuzögern. 

Über das Bündnis für Tierschutzpolitik
Das Bündnis für Tierschutzpolitik ist ein seit 2015 bestehender Zusammenschluss der Tierschutzorganisationen Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., PROVIEH e.V. sowie VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz. 

2018 

Fünf Jahre lang wurde der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration weitestgehend verdrängt. Im Jahr 2018 dann wurden die Stimmen aus Agrarlobby und Politik auf einmal sehr laut. 

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2017 

Pressemitteilung: Kein Murks zum Ende der betäubungslosen Ferkelkastration 

Sechs Tierschutzorganisationen warnen vor einem falschen Weg bei der Wahl der Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration. Aus Tierschutzgründen lehnen sie die von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt und der Fleischwirtschaft gepriesene Kastration mit Lokalanästhesie durch den Landwirt ab. Um das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, umzusetzen, gibt es bessere Möglichkeiten als den sogenannten »Vierten Weg«. Die örtliche Betäubung ist keine Lösung im Sinne der Tiere. Das Ziel sollte sein, möglichst ohne Eingriffe am Tier auszukommen, so die Sicht der Tierschutzorganisationen Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Deutscher Tierschutzbund, PROVIEH und VIER PFOTEN. 

Wenn ein grausames Verfahren wie die betäubungslose Kastration der Ferkel endlich abgeschafft wird, darf dieses nicht durch eine andere schmerzhafte Prozedur ersetzt werden, fordern die Tierschutzorganisationen. Der jetzt angepeilte vierte Weg geht erneut auf Kosten der Tiere. Da muss unbedingt gegengesteuert werden. Zuvor hatten bereits die Bundestierärztekammer, die Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz vor der lokalen Anästhesie zur Kastration gewarnt. 

Bei der Kastration unter örtlicher Betäubung ohne Tierarzt besteht das Risiko, das Medikament falsch zu injizieren. Eine Fehlinjektion verursacht dem Tier nicht nur erhebliche Schmerzen, sondern kann schlimme, womöglich tödliche Folgen haben. Ohnehin sind Stress und Belastung für die Tiere durch die Fixierung und mehrfachen Injektionen mit den Wirkstoffen Procain oder Lidocain hoch. Auch eine richtig gesetzte Injektion der Lokalanästhetika in Hoden oder Samenstrang ist sehr schmerzhaft, zumal das Medikament Lidocain das Gewebe reizt. Und Procain, der einzige derzeit für Schweine zugelassene Wirkstoff zur lokalen Betäubung, schaltet den Schmerz nicht immer ausreichend aus. Dann bliebe sogar die Kastration selbst ein schmerzhafter Eingriff. 

Die Tierschutzorganisationen ziehen Alternativen vor, die keine oder nur geringe Eingriffe beim Tier erfordern wie die Ebermast. Hierfür müssen die Haltungsbedingungen an die Tiere angepasst werden. Das bedeutet: mehr Platz sowie mehr Möglichkeiten für die Schweine, sich zu beschäftigen. Als Alternative zur Kastration bietet sich bei der Ebermast die Gabe des Impfstoffs Improvac an, der die Geschlechtsreife unterdrückt (Immunokastration) und so einen möglichen Ebergeruch des Fleischs verhindert. 

Zur betäubungslosen Kastration gibt es noch weitere Alternativen, die seit mehreren Jahren genutzt werden. Auch sie haben Nachteile, die aber bei weitem nicht so schwer wiegen wie die von Schmidt und der Fleischlobby angestrebte Lokalanästhesie: Eine Kastration mit Inhalationsnarkose (Isofluran) und Schmerzausschaltung ermöglicht unter fachkundiger Anwendung einen für die Tiere vergleichsweise stressarmen Eingriff sowie ein schnelles Aufwachen. Für ältere Ferkel ist auch die Injektionsnarkose eine Alternative, sofern sie der Tierarzt vornimmt. 

Brief zu Alternativen Ferkelkastration

Position des Bündnisses für Tierschutzpolitik

Erschienen im PROVIEH-Magazin 3-2017

2016 

REWE und Aldi Süd verkaufen kein Fleisch von unbetäubten, kastrierten Schweinen. 

Dank der unermüdlichen Kampagne von PROVIEH und der Verabschiedung der Tierschutzgesetzesnovelle konnten wir wichtige Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels dazu bewegen, den Ausstieg schon früher einzuleiten.  

So gaben unter anderem REWE und ALDI Süd nach intensivem Austausch mit PROVIEH im Frühjahr 2016 öffentlich bekannt, dass sie ab Januar 2017 kein Fleisch von unbetäubten, kastrierten Schweinen mehr verkaufen werden. Sie bekannten sich dabei ausdrücklich auch zur Vermarktung von Jungeberfleisch. Ihre Fleischlieferanten mussten also bereits seit Mitte 2016 auf die betäubungslose Kastration verzichten. 

Leider blieb eine flächendeckende Rückendeckung zum Verzicht der Ferkelkastration aus den Reihen des Lebensmitteleinzelhandels aus. In einem Schreiben an alle Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen fordern wir die Unterstützung beim Verzicht auf die Ferkelkastration ein. Es folgen viele intensive Gespräche mit Vertretern des Handels. 

Plakat, Wurstscheiben mit Schweinegesicht, der Slogan "Am Ende ist es Wurst. Bis dahin nicht."

REWE und Aldi Süd verkaufen kein Fleisch von unbetäubten, kastrierten Schweinen. 

Dank der unermüdlichen Kampagne von PROVIEH und der Verabschiedung der Tierschutzgesetzesnovelle konnten wir wichtige Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels dazu bewegen, den Ausstieg schon früher einzuleiten.  

So gaben unter anderem REWE und ALDI Süd nach intensivem Austausch mit PROVIEH im Frühjahr 2016 öffentlich bekannt, dass sie ab Januar 2017 kein Fleisch von unbetäubten, kastrierten Schweinen mehr verkaufen werden. Sie bekannten sich dabei ausdrücklich auch zur Vermarktung von Jungeberfleisch. Ihre Fleischlieferanten mussten also bereits seit Mitte 2016 auf die betäubungslose Kastration verzichten. 

Leider blieb eine flächendeckende Rückendeckung zum Verzicht der Ferkelkastration aus den Reihen des Lebensmitteleinzelhandels aus. In einem Schreiben an alle Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen fordern wir die Unterstützung beim Verzicht auf die Ferkelkastration ein. Es folgen viele intensive Gespräche mit Vertretern des Handels. 

2013 

Verabschiedung der Tierschutznovelle: Die betäubungslose Ferkelkastration soll in Deutschland ab 2019 verboten werden. 

2010 

Brüsseler Erklärung – Schmerzbehandlung für kastrierte Eber ist ab 2012 verpflichtend.

15.12.2010: Die “Brüsseler Erklärung” zum Ausstieg aus der betäubungslosen chirurgischen Kastration von Ferkeln ist nun offiziell.  

Wie bereits am 08.12.2010 von PROVIEH im Artikel über die “Aktion Tierwohl” angekündigt, hat sich die von der EU-Kommission koordinierte Plattform mit allen wichtigen Akteuren aus Schweine-erzeugenden Mitgliedsstaaten auf 2018 als Frist zum Umstieg von der Kastraten- auf die Jungebermast geeinigt. 

Nach nur sechsmonatiger Ausarbeitungszeit wurde der Kompromiss zwischen Erzeugern, Politik, Lebensmittelindustrie und -einzelhandel sowie Tierschützern veröffentlicht. Im Juni 2010 war von der EU-Kommission in Brüssel der 2. Workshop zum Thema Ferkelkastration abgehalten worden, an dem auch PROVIEH teilnahm. Zum Abschluss der Veranstaltung schlug der Leiter der Division Tierschutz in der Generaldirektion Gesundheit (SANCO), Dr. Andrea Gavinelli, die Ausarbeitung einer “Brüsseler Erklärung” vor Ablauf des Jahres vor.  In Anlehnung an die Erklärungen von Noordwijk (Niederlande) und Düsseldorf beschlossen die Teilnehmer/innen daraufhin zu versuchen, eine gemeinsame Erklärung zur Abschaffung der chirurgischen Ferkelkastration auszuarbeiten. PROVIEH erhielt mehrfach Gelegenheit, durch eigene Vorschläge und Änderungswünsche daran mitzuwirken. 

In der “Brüsseler Erklärung” wird das Tierleid durch die chirurgische Kastration eindeutig benannt und deren Abschaffung als Ziel formuliert. Ab 2012 soll als erster Schritt EU-weit nicht mehr ohne Schmerzbehandlung und/oder Betäubung kastriert werden dürfen. Die gänzliche Abschaffung der chirurgischen Ferkelkastration ist ab dem 01. Januar 2018 vorgesehen. Auch Frankreich, wo bisher der Verkauf von Eberfleisch sogar gesetzlich verboten war, hat sich dazu entschlossen. Ausnahmen bilden “garantiert traditionelle Spezialitäten” sowie Erzeugnisse mit “geschützter Ursprungsbezeichnung” oder “geschützter geografischer Angabe” (z.B. Parmaschinken). Für deren Herstellung sind besondere Anforderungen notwendig, die Eber bisher nicht erfüllen können. Auch Forschungsziele wurden in der Erklärung formuliert. Die entstehenden Kosten der Umstellung sollen von allen Akteuren in der Produktionskette und dem Lebensmitteleinzelhandel gemeinsam getragen werden. 

Alle Akteure entlang der Produktions- und Vermarktungskette in der EU (inklusive Tierschutzorganisationen) sind nun aufgefordert, diese “Brüsseler Erklärung” zu unterzeichnen. 

PROVIEH sieht die “Brüsseler Erklärung” als einen Schritt mit sieben Meilenstiefeln in die richtige Richtung an und wird sie unterzeichnen. Noch zum Auftakt unserer deutschlandweiten Kampagne im Sommer 2008 wäre niemand auf die Idee gekommen, von solchen Fortschritten auch nur zu träumen, so groß waren die Widerstände. In Deutschland und den Niederlanden, die dann aufgrund des Kampagnendrucks durch Tierschützer bei der Abschaffung der Ferkelkastration eine Pionierrolle spielten, ist der Umstieg bereits in vollem Gange. Jungeberfleisch wird seit zwei Jahren erfolgreich produziert, verarbeitet und verkauft. Daher erwartet PROVIEH von der deutschen Fleischwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel auch ein deutliches Bekenntnis zu einem früheren Ausstiegstermin und wird dieser Forderung ab Januar 2011 gegebenenfalls durch weitere Kampagnenaktionen Nachdruck verleihen. 

https://ec.europa.eu/food/animals/welfare/practice/farm/pigs/castration_alternatives_en

05.11.2010: McDonald’s hält Wort: Schluss mit “Kastratenburgern”! 

Der Fastfoodriese verpflichtet seine Zulieferer, ganz auf Kastratenfleisch zu verzichten. Auf eine Kampagne von PROVIEH hin hatte das Unternehmen bereits am 29.07.2009 angekündigt, sein Schweinefleisch ab dem 01.01.2011 nur noch von Betrieben zu beziehen, auf denen keine Ferkel mehr kastriert werden. 

“Nun müssen die anderen Unternehmen nachziehen, ob sie wollen oder nicht.”, so der Vorsitzende von PROVIEH, Prof. Dr. Sievert Lorenzen. Mc Donald’s droht Lieferanten von Kastratenfleisch mit Auslistung, falls sie nicht fristgerecht auf eine kastrationsfreie Schweinemast umstellen.  

Mit Erfolg und ohne Beschwerden verwendet das Unternehmen seit Anfang 2010 versuchsweise das Fleisch von unkastrierten männlichen Schweinen (Jungebern) für seine Schweinefleischprodukte im gesamten Bundesgebiet. McDonald’s Fleischlieferant ESCA Food Solutions verpflichtet jetzt alle seine Zulieferer verbindlich, ab dem 01. Januar 2011 zu gleichen Teilen das Fleisch von Jungebern und von weiblichen Schweinen anzuliefern. 

Leider blieb eine flächendeckende Rückendeckung zum Verzicht der Ferkelkastration aus den Reihen des Lebensmitteleinzelhandels aus. In einem Schreiben an alle Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen fordern wir die Unterstützung beim Verzicht auf die Ferkelkastration ein. Es folgen viele intensive Gespräche mit Vertretern des Handels. 

2009 

EU-Kommission wird auf Entwicklungen in Deutschland und den Niederlanden aufmerksam. 

Ein Stück Fleisch und ein Skalpell

2009 wurde auch die EU-Kommission auf die Entwicklungen in Deutschland und den Niederlanden aufmerksam, weil sie für einen einheitlichen Binnenmarkt sorgen muss und in einigen Ländern der Verkauf von Jungeberfleisch gesetzlich verboten war (zum Beispiel Frankreich). Sie organisierte Workshops mit allen Interessenvertretern, darunter PROVIEH, die im Dezember 2010 in der „Brüsseler Erklärung“ mündeten, an der PROVIEH mitwirkte. Darin wurde eine Schmerzbehandlung verpflichtend ab 2012 festgelegt. Die gänzliche Abschaffung der betäubungslosen chirurgischen Ferkelkastration ist ab dem 01. Januar 2019 vorgesehen. 

PROVIEH startet die Postkarten-Aktion „Kastratenburger – Schluss damit!“. McDonalds und Burger King steigen daraufhin ab 2011 aus Verkauf von Kastratenfleisch aus. 

2008 

Düsseldorfer Erklärung – Jungebermast wird als Ziel festgelegt. 

PROVIEH arbeitet bereits seit Sommer 2008 gemeinsam mit Vertretern der Fleischbranche an der Beseitigung von Hindernissen, die dem Umstieg auf die Mast unkastrierter männlicher Schweine (Jungeber) im Wege stehen. Noch im September 2008 verabschiedeten der Deutsche Bauernverband (DBV), der Verband der Deutschen Fleischwirtschaft (VDF) und der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) die sogenannte „Düsseldorfer Erklärung“, in der die Jungebermast als Ziel festgelegt wird, wenn auch ohne Fristsetzung. 

PROVIEH beginnt Kampagne „Echte Kerle statt Kastraten!“ 

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