Ferkelkastration: Tierschutzverbände halten Fristverlängerung für verfassungswidrig

Das Bündnis für Tierschutzpolitik* und der Deutsche Tierschutzbund fordern in einer öffentlichen Stellungnahme das fristgerechte Ende der betäubungslosen Ferkelkastration wie gesetzlich beschlossen zum 1 Januar 2019. Die Verbände halten es aus rechtlicher, wissenschaftlicher und ethischer Sicht für unhaltbar, männlichen Ferkeln weiterhin ohne Betäubung die Hoden zu entfernen. Mit dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz ist die schmerzhafte Amputation nicht vereinbar, zumal es ausreichend Alternativen gibt.
 
Nach Ansicht der Tierschutzorganisationen ist eine Verlängerung der bis Jahresende geltenden Ausnahmeregelung verfassungswidrig. Dabei verweisen sie auf die Positionen mehrerer renommierter Rechtsgutachter. Denn zur Kastration ohne Betäubung stehen bereits praxisreife Alternativen zur Verfügung: die Jungebermast, die Impfung gegen den Ebergeruch (Immunokastration) sowie eine Kastration bei vollständiger Schmerzausschaltung unter Narkose.
 
Jasmin Zöllmer, Referentin für Agrarpolitik bei PROVIEH: »Ich bin wirklich entsetzt über den Versuch der großen Koalition, das Tierschutzgesetz zu brechen und sich einfach über die Entscheidungen des Bundesrats hinwegzusetzen. Vor fünf Jahren hat sich die Bundesregierung selber die Frist gesetzt, das Leid der Ferkel ab 2019 zu beenden und nun soll es einfach so weitergehen? Die Gesellschaft möchte keine Ferkelqualen mehr! Eine Verlängerung der schmerzhaften Kastration ohne Betäubung ist durch nichts zu rechtfertigen, denn es existieren genügend praxistaugliche und sogar kostenneutrale Alternativen!«

Die Kastration unter Lokalanästhesie ist keine Alternative

Die Tierschutzorganisationen sprechen sich deutlich gegen die Ferkelkastration unter Lokalanästhesie durch die Tierhalter (»4. Weg«) aus und teilen damit die Position etlicher Verbände aus der Tierärzteschaft. Sie lehnen die von Bundeslandwirtschaftsministerium und Fleischindustrie fokussierte Maßnahme aus Tierschutzgründen ab: Es erfolgen bis zu vier äußerst schmerzhafte Injektionen in Hoden und Samenstrang. Die Tierärzteschaft und die Tierschutzorganisationen bezweifeln zudem, dass Tierhalter diese Methode korrekt durchführen. Darüber hinaus kritisieren sie an der Lokalanästhesie, dass sie den Schmerz bei der Hodenentfernung nicht ausreichend ausschaltet.
 
Seit der Änderung des Tierschutzgesetzes von 2013 bestand für die betäubungslose Ferkelkastration eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Große Koalition will nun das damals beschlossene Verbot um zwei Jahre verschieben und dazu in Kürze einen Gesetzentwurf im Bundestag vorlegen. Nach Beratungen im Parlament und den Fachausschüssen könnte der Bundestag schon im November über eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes abstimmen.
 
Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme des Bündnisses für Tierschutzpolitik und des Deutschen Tierschutzbunds.
 
*Das Bündnis für Tierschutzpolitik ist ein seit 2015 bestehender Zusammenschluss der Tierschutzorganisationen Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., PROVIEH e.V. sowie VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz.

24.10.2018

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