Am 19.06.2013 hat der nordrhein-westfälische Landtag die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine beschlossen. PROVIEH begrüßt diesen "Meilenstein im Tierschutz" sehr. Die Möglichkeit einer Verbandsklage wird das bisherige Ungleichgewicht zwischen der wirtschaftlichen Nutzung von Tieren und dem Schutz ihrer Lebensbedürfnisse auf dem Rechtsweg ausgleichen helfen.
Auch das Saarland führt die Tierschutzverbandsklage ein Foto: © Thorben Wengert / PIXELIO
Eine Woche, nachdem der Landtag in NRW ein Verbandsklagerecht beschlossen hat, hat nun auch das Saarland als drittes Bundesland die Möglichkeit einer Tierschutz-Verbandsklage eingeführt. Klageberechtigt sind gemeinnützige, anerkannte Tierschutzorganisationen, die unter anderem ihren Sitz im Saarland haben, oder bundesweit tätige Organisationen, die mindestens einen Teilsitz im Saarland haben. Mit dem gleichen Gesetz wurde ein ehrenamtlicher Landesbeauftragter für Tierschutz ins Leben gerufen, der vom Landtag für die Dauer einer Wahlperiode gewählt wird.
Schon seit 2007 gibt es in Bremen ein solches Klagerecht. Einige weitere Bundesländer diskutieren die Einführung eines Verbandsklagerechts auf Landesebene. PROVIEH begrüßt diesen Erfolg und wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass dieser erfreuliche Prozess voranschreitet.
- Den vollständigen Gesetzestext über das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände finden Sie hier.
- Lesen Sie hier: Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine
- Stellungnahme des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
- Lesen Sie hier ein Interview mit Johannes Remmel zur Tierschutz-Verbandsklage
- Eine Stellungnahme der saarländischen Umweltministerin Anke Rehlinger finden Sie hier.
- taz.nord Umfrage: "Was halten Sie vom Klagerecht für Tierschützer?" vom 02.09.2013 mit einer Stellungnahme von Stefan Johnigk
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