Bioland wurde 1971 gegründet und ist der größte Anbauverband des anerkannten ökologischen Landbaus in Deutschland. Er vereinigt 4.500 Bauern, Gärtner und Winzer sowie 720 Verarbeiter, die ca. 200.000 ha Nutzfläche nach den Bioland-Richtlinien bearbeiten.
Die Bioland-Richtlinien sollen die Anwendung der organisch-biologischen Landbaumethode im Detail erklären, die Umstellung auf die Wirtschaftsweise beschreiben und die Überprüfung des so definierten Anbaus ermöglichen. Berücksichtigt wurde dabei die EG- Verordnung über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (EWG) Nr. 2092/91. Allerdings sind die Bioland-Richtlinien nicht nur für die Tierhaltung weitaus strenger formuliert als die geltende EG-Verordnung (siehe Tabelle ausgewählter Beispiele).
Bereich | Bioland | EG-Öko-Verordnung |
Begrenzung der Tierzahl | 140 Hennen, 280 Masthühner oder 10 Mastschweine pro ha und Jahr | 230 Hennen, 580 Masthühner oder 14 Mastschweine pro ha und Jahr |
Anteil am konventionellen Futter | Schweine dürfen max. 5% konventionelles Futter erhalten | Schweine dürfen max. 20% konventionelles Futter erhalten |
Anteil des Futters vom eigenen Hof | über 50% muss vom eigenen Betrieb stammen | eigene Futtererzeugung nicht eindeutig vorgeschrieben |
zugelassene Futterkomponenten | wenige Ausnahmen | konventionelles Soja, Trester aus Zitrusfrüchten, Importfutter aus der Dritten Welt |
Nicht zugelassene Maßnahmen an Tieren in Biolandbetrieben:
- die Enthornung mit Ätzstiften (soweit es das Haltungssystem erlaubt, soll bei Wiederkäuern von einer Enthornung abgesehen werden)
- das Schwänzekupieren bei Rindern und Schweinen
- das prophylaktische Zähnekneifen bei Schweinen
- das Einziehen von Nasenringen und –krampen zur Verhinderung der Wühltätigkeit bei Schweinen
- verändernde Eingriffe am Geflügel (Schnäbelkupieren, -touchieren, Flügelkupieren)
Geflügelhaltung (Begrenzungen s. Tabelle): Die Gesamtnutzfläche aller Mastgeflügelställe eines Betriebes darf 1.600 m2 nicht überschreiten. Im Stall dürfen max. 21 kg Lebendgewicht und 10 Tiere je m2 begehbarer Bewegungsfläche gehalten werden. Ein Grünauslauf muss immer gewährt werden, wenn klimatische Bedingungen und physiologischer Zustand des Tieres es gestatten, nach Möglichkeit mindestens während eines Drittels der Lebenszeit. Übergangsregelungen bis 2010, bei bestehenden Stallbauten (mit Genehmigung durch Bioland):
- Anbindehaltung bei Rindern möglich
- höhere Maximalgrößen und Gesamtnutzflächen von Geflügelställen
- Anforderungen an den Auslauf für Geflügel
- Flächenanforderungen für den Innen- und Außenbereich von Ställen bei Säugetieren
Geflügelart | max. Tierzahl je Stall |
Mindestauslauffläche je Tier |
Masthuhn | 4.800 | 4,0 m2 |
Perlhuhn | 5.200 | 4,0 m2 |
Enten weibl. männl. |
4.000 3.200 |
4,5 m2 |
Pute | 2.500 | 10,0 m2 |
Gans | 2.500 | 15,0 m2 |
Alle Betriebe werden jährlich an- und unangemeldet durch unabhängige, gesetzlich anerkannte Kontrolleure sowohl auf Einhaltung der EG-Verordnung als auch auf die Einhaltung der Bioland-Richtlinien kontrolliert.
INFO:
Steht Bioland für Produkte aus artgemäßer Haltung?
Milch/-produkte: keine herausragenden Unterschiede zur konventionellen Milchviehhaltung. Kälber wachsen mutterlos auf, betäubungslose Enthornung – wenn auch nicht mit Ätzstiften- ist üblich.
Eier: für jede Henne ist ein männliches "nutzloses" Küken getötet worden; Futter für die Allesfresserin Henne enthält keine tierischen Proteine, Gefahr der Mangelernährung. Positiv: Hennen laufen und haben Zugang ins Freie
Fleisch: Schnellmast ist verpönt. Keine Garantie auf Freiauslauf, aber mehr Platz je Tier auf jeden Fall. Mutterlose Aufzucht für Hühnervögel üblich.
Fazit: Bei Bioland-Produkten sind Käuferinnen und Käufer auf dem richtigen Weg und fahren in Hinblick auf das Wohl der Tiere allemal besser als beim Bio-Siegel. Aufgrund der Übergangsfristen bei der Umstellung eines Betriebes auf die Produktion nach Bioland-Richtlinien und der möglichen Manipulationen am Tier liegen jede Verbraucherin und jeder Verbraucher richtig, die "ihren" Bioland-Bauern sowie dessen Betrieb kennen und sich somit persönlich vom Stand der Tierhaltung überzeugen können.
Informationen unter http://www.bioland.de; Bioland e.V. Verband für organisch-biologischen Landbau (2002): Bioland-Richtlinien, Tierhaltung, S. 9-23.
Foto: Bioland-Produkte
02.03.2005